§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der PLASFOUR Trading k.s., Lotyšskà 42, 82106 Bratislava, Österreich, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harald Reichl, und dem Kunden.
(2) Für Geschäftsbeziehungen zwischen der PLASFOUR Trading k.s. und dem Kunden gelten ausschließlich die hier dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Warenbestellungen über die Homepage www.plasfour.eu in ihrer zum Zeitpunkt der
Bestellung/Geschäftsabwicklung gültigen Fassung. Diese können vom
Kunden abgespeichert oder ausgedruckt werden. Als Kunden dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich Konsumenten im Sinne des österreichischen
Konsumentenschutzgesetzes (KschG).
(3) Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen gelten nur, sofern sie von der PLASFOUR Trading k.s. schriftlich bestätigt worden sind. Für das Erfordernis der Schriftlichkeit ist eine Annahme auf elektronischem Wege ausreichend.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Angaben zu Waren und Preisen auf der Homepage sind freibleibend und unverbindlich. Mit Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein bindendes Angebot ab und erklärt sich gleichzeitig mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Dieses Angebot wird von der
PLASFOUR Trading k.s. durch den Versand einer Auftragsbestätigung an die
vom Kunden angegebene Mailadresse angenommen. Erst mit der Annahme des Angebots durch die PLASFOUR Trading k.s. entsteht ein
Anspruch auf Lieferung der Ware. Die PLASFOUR Trading k.s. ist berechtigt, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wird der Kunde darüber verständigt.
(2) Eine Bestellung ist nur möglich, wenn alle im Bestellformular erforderlichen Pflichtfelder vom Kunden ausgefüllt werden.
§ 3 Widerrufs-/Rücktrittsrecht
(1) Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes. Binnen einer Frist von 14 Kalendertagen kann der Kunde von der
Vertragserklärung/Bestellung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt am Folgetag, nachdem der Kunde die Ware übernommen hat. Samstage, Sonn- und Feiertage sind bei der Berechnung der Frist mit zu berücksichtigen.
(2) Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige
Rücksendung der Ware in der Rücktrittsfrist. Im Fall eines wirksamen Rücktrittes sind die wechselseitig erbrachten Leistungen zurückzustellen. Die Ware ist in einem ungenützten und weiterhin verkaufsfähigen Zustand (Produktsiegel auf der Verpackung ist unbeschädigt) zurückzusenden. Nachweislich vom Kunden beschädigte oder teilweise oder gänzlich verbrauchte Produkte werden von der PLASFOUR Trading k.s. nicht zurückgenommen und der Kunde schuldet weiterhin seine zu leistende Zahlung bzw. bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.
(3) Rücktrittserklärung bzw. Warenrücksendung darf ausschließlich erfolgen an PLASFOUR Trading k.s. – Paulhackhoferstraße 1, 82106 Bratislava welcome@plasfour.eu mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss des Kunden, diesen Vertrag zu widerrufen. Dafür kann das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
(4) Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat die PLASFOUR Trading k.s. alle Zahlungen, die sie von dem Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von der PLASFOUR Trading k.s. angebotene, günstige
Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen
14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei der PLASFOUR Trading k.s. eingelangt ist. Für diese Rückzahlung verwendet die PLASFOUR Trading k.s. dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde mit dem Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(5) Die PLASFOUR Trading k.s. kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
(6) Der Kunde hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er die PLASFOUR Trading k.s. über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an die PLASFOUR Trading k.s. zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet.
(7) Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der
Waren.
(8) Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(9) Muster Widerrufsformular
Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen will, möge er bitte dieses Formular ausfüllen und an die PLASFOUR Trading k.s. zurück senden.
An
PLASFOUR Trading k.s.
Paulhackhoferstraße 1
82106 Bratislava
welcome@plasfour.eu
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Waren:
Bestellt am/erhalten am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
Datum
(10) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferungen von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle
Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, bei Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
(11) Der Kunde wird gebeten, Beschädigungen und Verunreinigungen zu vermeiden. Er soll die Ware möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an die
Plasfour GmbH zurücksenden. Wenn der Kunde die
Originalverpackung nicht mehr besitzt, soll er dafür sorgen, dass eine geeignete Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden verwendet wird und um Schadenersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.
§ 4 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt im Regelfall innerhalb von Österreich innerhalb von 5 Werktagen von dem Auslieferungslager der PLASFOUR Trading k.s. an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. An vom Kunden angegebene Lieferadressen außerhalb von Österreich kann eine längere Lieferzeit entstehen. Ausgenommen ist die Lieferung an Postfachadressen und Versandboxen. Wenn vom Kunden eine Express-Lieferung gewünscht wird, werden die dadurch anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
(2) Die PLASFOUR Trading k.s. ist zu Teillieferungen an die bei
Auftragserteilung angegebene Anschrift berechtigt, soweit dies dem Kunden aufgrund einer Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Bei Teillieferungen trägt die PLASFOUR Trading k.s. die eventuell dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.
§ 5 Zahlungsmittel, Fälligkeit, Verzug und Eigentumsvorbehalt
(1) Es gilt die jeweils aktuell gültige Preisliste der PLASFOUR Trading k.s.. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und allfälliger Rechtsgeschäftsgebühren sowie Lieferkosten.
(2) Angebotspreise haben nur Gültigkeit, wenn das Angebot der PLASFOUR Trading k.s. vom Kunden unverändert angenommen wird, dies jedoch binnen 14 Tagen.
(3) Der Kunde kann per Kreditkarte tätigen. Warenbestellung nur mittels Sofortzahlung oder
(4) Die vereinbarten Lieferfristen und -termine werden von der
PLASFOUR Trading k.s. nach Möglichkeit eingehalten, hängen jedoch von der Produktion ab und wird der Kunde daher gesondert informiert, wie lange die Lieferung dauern wird. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.
(5) Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert, wofür die PLASFOUR Trading k.s. eine Lagergebühr pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellt. Die Höhe der Lagergebühr bemisst sich am Volumen und Gewicht der Waren, beträgt jedoch mindestens 3 % vom Warennettowert. Gleichzeitig ist die PLASFOUR Trading k.s. berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
(6) Die PLASFOUR Trading k.s. ist bei Zahlungsverzug und nach Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sofern der Kunde die Ware nicht bezahlt bzw. die Zahlung rückgängig gemacht hat.
(7) Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt und der Kunde mit der Zahlung zumindest 6 Wochen säumig ist. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag nach erfolgloser Mahnung sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust steht der PLASFOUR Trading k.s. das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.
(8) Die Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der
PLASFOUR Trading k.s.. Als Gerichtsstand wird das am Sitz der PLASFOUR Trading k.s. sachlich zuständige Gericht vereinbart, dies ausschließlich unter Anwendung von österr. Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts.
(9) Die Kosten und das Risiko des Transportes trägt, vorbehaltlich gesonderter einzelvertraglicher Bestimmungen, der Kunde.
§ 6 Gewährleistung
(1) Die Produktabbildungen stimmen nicht immer mit dem Aussehen der gelieferten Produkte überein.
(2) Insbesondere kann es nach Produkterneuerungen zu Veränderungen im Aussehen der Produkte kommen. Sämtliche Hinweise auf den Verpackungen und Beipackzetteln sind zu beachten.
(3) Sofern Mängel bestehen, ist die PLASFOUR Trading k.s. zur Nacherfüllung in angemessener Zeit berechtigt und verpflichtet. Mängelansprüche müssen sofort nach Feststellung geltend gemacht werden. Die Gewährleistung besteht für die Dauer der gesetzlichen Rahmenbedingungen, wobei der Kunde nach 6 Monaten zu beweisen hat, dass der Mangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Die PLASFOUR Trading k.s. ist jedoch berechtigt, die gewählte Art der
Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann. Dies gilt auch für den Fall, wenn eine andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachtteile für den Kunden bringt.
(4) Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht
Zahlbetrag zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten Schadenersatz geltend zu machen. den
oder
(5) Die Kosten im Falle eines Mangels trägt die PLASFOUR Trading k.s..
(6) Ansonsten gelten für Österreich die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte (§§ 922 ff ABGB).
§ 7 Haftung
(1) Die PLASFOUR Trading k.s. haftet für Schäden gemäß nachfolgender Regelungen:
1. Schadenersatzansprüche des Kunden, auch außervertraglicher Art, sind im Fall leicht fahrlässiger Verletzung von für die Vertragserfüllung unwesentlichen Pflichten, d.h. den Vertragszweck nicht gefährdenden Pflichtverletzungen, ausgeschlossen. Im Übrigen ist in den Fällen fahrlässiger Pflichtverletzung die Haftung der PLASFOUR Trading k.s. der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden.
2. Weiters haftet die PLASFOUR Trading k.s. auch im Fall der vorsätzlichen Verletzung von für die Vertragserfüllung wesentlichen Pflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen, sowie der vorsätzlichen Verletzung von für die Vertragserfüllung unwesentlichen Pflichten durch leitende Angestellte nur in Höhe des vorhersehbaren typischen Durchschnittsschadens. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden und Schäden die durch das Fehlen einer
garantierten Beschaffenheit oder aufgrund der Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes entstanden sind.
§ 8 Kommunikation
(1) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post und damit in Textform verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an:
1. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht erhalten. Für unverschlüsselte im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
2. Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 9 Datenschutz
(1) Sämtliche für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die PLASFOUR Trading k.s. gibt persönliche Angaben nur an Firmen weiter, die in ihrem Auftrag Daten verarbeiten und den Versand abwickeln.
§ 10 Sonstiges
(1) Das Vertragsverhältnis der Kunden mit der PLASFOUR Trading k.s. sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der
Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Bei Geschäften mit Unternehmen ist der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wolfsberg.
(3) Beanstandungen können nur unter der in § 3 genannten Adresse geltend gemacht werden.
§ 11 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden oder diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft sein, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Die Vertragspartner werden die richtige Bestimmung einfügen oder durch eine solche ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
PLASFOUR Trading k.s.
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